Lohnabrechnung auslagern: Kosten, Ablauf und wann es sich lohnt
- 28. Juli
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Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss jeden Monat pünktlich und korrekt abrechnen – inklusive Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Berufsgenossenschaft.
Viele Geschäftsführer kleiner und mittlerer Unternehmen stehen deshalb irgendwann vor der Frage: weiter selbst abrechnen oder abgeben? Dieser Beitrag zeigt, mit welchen Kosten Sie rechnen können, wie eine Auslagerung abläuft und welche Kriterien bei der Entscheidung helfen.
Frederik Schulze: „Das für mich prägendste Beispiel war der Fall eines Unternehmens, das uns kontaktierte, nachdem die interne Lohnbuchhalterin nach über zwanzig Jahren überraschend ausgefallen war – das Unternehmen hatte nicht einmal Passwörter für Lohn- und Zeitprogramme und musste in wenigen Tagen seine Mitarbeiter bezahlen.“
Was kostet die ausgelagerte Lohnabrechnung?
Der Markt arbeitet fast durchgängig mit Preisen pro Mitarbeiter und Abrechnungsmonat. Die Spannen im Überblick:
Lohnbüro: je nach Unternehmensgröße etwa 12 bis 20 Euro pro Abrechnung. Kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern zahlen pro Kopf etwas mehr (etwa 14,00 bis 19,50 Euro), größere profitieren von Staffelpreisen (über 40 Mitarbeiter: etwa 12,00 bis 15,00 Euro).
Steuerberater: Der gesetzliche Rahmen liegt bei 6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (§ 34 Abs. 2 StBVV); in der Praxis werden häufig 20 bis 30 Euro pro Mitarbeiter und Monat berechnet.
Einrichtung (einmalig): beim Lohnbüro meist rund 100 bis 500 Euro pauschal oder 10 bis 50 Euro je Mitarbeiter; beim Steuerberater 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer (§ 34 Abs. 1 StBVV).
Extras: Korrekturläufe, Bescheinigungen oder englischsprachige Abrechnungen werden üblicherweise separat berechnet.
Vorsicht bei auffällig niedrigen Preisen
Liegt ein Angebot deutlich unter diesen Spannen, lohnt eine Nachfrage: Wo und von wem wird tatsächlich abgerechnet? Einige Anbieter erzielen niedrige Preise, indem sie Teile der Bearbeitung ins Ausland verlagern.
Das kann funktionieren. Vielen Unternehmen ist aber wichtig, dass sensible Lohn- und Personaldaten in Deutschland bleiben und die Ansprechpartner die Feinheiten des deutschen Lohn- und Sozialversicherungsrechts aus der täglichen Arbeit kennen. Fragen Sie deshalb vor Vertragsschluss konkret, wo die Abrechnung erstellt wird und wer Sie betreut. Bei PSS arbeiten alle Mitarbeiter in Deutschland und betreuen Kunden auf Deutsch, Ihre Ansprechpartner sind dabei zertifizierte Lohnbuchhalter.
Der Vergleichsmaßstab: die Abrechnung im eigenen Haus
Wer vergleichen will, sollte die internen Kosten vollständig ansetzen. Eine angestellte Fachkraft für Entgeltabrechnung kostet mit Arbeitgeber-Nebenkosten schnell über 70.000 Euro im Jahr.
In kleinen Unternehmen läuft die Abrechnung dagegen oft nebenbei über die Geschäftsführung oder die Buchhaltung. Dann zählen weniger die Gehaltskosten als vielmehr Software-Lizenzen, laufende Fortbildung (Werte und Verfahren ändern sich jedes Jahr), das Vertretungsrisiko bei Urlaub und Krankheit sowie das Fehlerrisiko: Nachforderungen und Säumniszuschläge aus Betriebsprüfungen treffen den Arbeitgeber.
So läuft die Auslagerung ab
Bestandsaufnahme: Der Dienstleister erfasst, wie viele Mitarbeiter in welchen Konstellationen abzurechnen sind (Vollzeit, Teilzeit, Minijobs, Zuschläge, Sachbezüge) und welche Besonderheiten gelten.
Datenübergabe: Stammdaten, Verdienstnachweise und die bisherigen Abrechnungen werden übergeben. Am einfachsten ist der Wechsel zum Jahresanfang, möglich ist er grundsätzlich zu jedem Monatswechsel.
Einrichtung mit Parallelabrechnung: Lohnkonten werden angelegt, Meldewege zu Krankenkassen, Finanzamt und Rentenversicherung eingerichtet. Bewährt hat sich dabei eine Parallelabrechnung: Ein bis zwei Monate werden im neuen System nachgerechnet und mit den Abrechnungen aus dem Altsystem abgeglichen. Abweichungen fallen so auf, bevor der Echtbetrieb startet.
Monatlicher Regelbetrieb: Das Unternehmen meldet nur noch Änderungen wie Ein- und Austritte, Stunden, Zuschläge oder Krankheitszeiten. Der Dienstleister erstellt Abrechnungen, Meldungen und Beitragsnachweise und stellt die Auswertungen bereit.
Jahresarbeiten: Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldungen zur Sozialversicherung und der Jahreswechsel mit neuen Rechengrößen laufen über den Dienstleister.
Wann lohnt sich das Auslagern?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. In der Praxis sprechen aber typischerweise diese Konstellationen dafür:
Die Abrechnung liegt bei der Geschäftsführung und bindet regelmäßig Zeit, die im Kerngeschäft fehlt.
Es gibt wechselnde Konstellationen wie Minijobs, Midijobs, Schichtzuschläge oder Sachbezüge, die die Abrechnung fehleranfällig machen.
Nur eine Person im Haus beherrscht die Abrechnung – bei Urlaub oder Krankheit steht der Prozess still.
Es kam bereits zu Nachforderungen oder Beanstandungen bei Prüfungen der Rentenversicherung oder des Finanzamts.
Sie lagern bereits aus, sind aber mit Qualität oder Erreichbarkeit unzufrieden. Auch ein Anbieterwechsel ist mit überschaubarem Aufwand möglich – die Einrichtung läuft dann wie oben beschrieben, inklusive Parallelabrechnung.
Für die Entscheidung lohnt es sich, die vollständigen internen Kosten (Zeit, Software, Fortbildung, Vertretung, Fehlerrisiko) den Angebotspreisen gegenüberzustellen – und bei Angeboten genau zu prüfen, welche Leistungen im Monatspreis enthalten sind, was separat berechnet wird und wo abgerechnet wird.
Die Payroll Service Schulze GmbH übernimmt für Unternehmen die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich Melde- und Beitragswesen – vollständig in Deutschland, mit deutschsprachigen zertifizierten Lohnbuchhaltern.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Geprüft von Frederik Schulze, Geschäftsführer Payroll Service Schulze GmbH.
Rechtsstand: Juli 2026 · Quellen: § 34 StBVV · Lohndialog: Lohnbüro-Kosten 2026 · LoBu Office: Was kostet die Lohnabrechnung? · Marktpreise laut den verlinkten Übersichten (Stand 2025/2026); tatsächliche Preise einzelner Anbieter können abweichen.

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